Finanzpolitik

 

Fachgespräch zur Reform der Grundsteuer am 13.04.2011

Nach langwierigen Verhandlungen der Länderfinanzminister wurden im Januar 2011 drei Modelle (Nordländer-, Südländer-, Thüringer Modell) zur Reform der Grundsteuer zwecks Verprobung an das Statistische Bundesamt weitergeleitet. Mit ersten Ergebnissen wird voraussichtlich gegen Jahresende oder im kommenden Jahr zu rechnen sein. Fest steht: Die Reform der Grundsteuer bleibt eine unendliche Geschichte. Auch die Fraktion DIE LINKE muss sich zu den vorgeschlagenen Modellen positionieren, was sie zum Teil bereits getan hat, und möchte darüber hinaus eigene Eckpunkte in die Debatte einfließen lassen. Um diesen zukünftigen Eckpunkten inhaltlich näher zu kommen, wurde in Form eines Fachgesprächs, das am 13.04.2011 stattfand, externer Sachverstand eingeladen. Die vielschichtigen Probleme rund um die Reform der Grundsteuer sollten von verschiedenen Warten aus beleuchtet werden. Die einzelnen Vorträge inklusive einiger sich aus der anschließenden Diskussion ergebenden Ergänzungen sind unten stichpunktartig dargestellt. Zentral ist für DIE LINKE die Frage, welche Wirkungen man mit der Grundsteuer erzielen möchte und welche Instrumente dafür die geeignetsten sind.

Gertrude Penn-Bressel (Umweltbundesamt):

Schwerpunkt des Vortrags: Umweltaspekte

Bei einer angestrebten Aufkommensneutralität ist mit keiner Lenkungswirkung zu rechnen (Grundsteueraufkommen ist zu gering). Diese tritt erst dann spürbar auf, wenn sich das Aufkommen verdrei- oder vierfachen würde!

Die Flächeninanspruchnahme war zuletzt rückläufig, wird aber voraussichtlich nach Ende der Finanzkrise wieder steigen.

Flächensparen ist aus ökologischen, sozialen, ökonomischen und unter Stadtentwicklungsaspekten geboten.

Sowohl Verslumung durch Zersiedelung als auch Gentrifizierung führen schlussendlich zur sozialen Entmischung.

Instrumente zur ökologischen Lenkung neben oder anstelle der Grundsteuer:

    • Begrenzung der Zersiedelung: Raumordnung (vorhandenes Instrumentarium müsste auch genutzt werden!), Bauleitplanung, Förderpolitik (Fokus zu sehr auf Neuerschließung; interkommunale Kooperation müsste gefördert werden), Steuerpolitik bisher wirkungsloses Instrument (Entfernungspauschale etc.), sinnvoll: Handel mit Flächenzertifikaten.
    • Verringerung der Bodenversiegelung: Versiegelungsabhängige Abwassergebühren (teilweise wirksam), Rückbau- und Entsiegelungsgebot
      (§ 179 I BauGB, wirksam, aber teuer für Kommune), naturschützerische Kompensationsmaßnahme (wirksam, aber Eingriff geboten).
    • Spekulation mit Bauland: Abschöpfung planungsbedingter Bodenwertgewinne (mind. 50% möglich), Einnahmen bleiben bei Ländern und Bund (Stadtsanierung, energetische Sanierung) à Stärkung der Kommunalfinanzen z.B. dadurch, dass städtebauliche Verträge geschlossen werden, die Investoren verpflichten, Lasten für Infrastrukturen zu übernehmen (indirekte Abschöpfung).

      Grunderwerbsteuer (als Ersatz für eine „zu breit drückende“ Grundsteuer) lässt sich nicht in Richtung ökologische Flächennutzung modifizieren. Neue Instrumente wie Neubesiedelungssteuer, Baulandausweisungsumlage und Neuerschließungsabgabe sind denkbar

      Positiv ist ein zoniertes Hebesatzrecht, gerade gegen die Zurückhaltung von Baugrundstücken, zu bewerten (à Wiedereinführung der alten Grundsteuer C).

Das Umweltbundesamt favorisiert für die Grundsteuer B eine reine Flächennutzungsteuer (ökologisch sinnvoll und sozialverträglich) und kein Kombinationsmodell.

Eine Flächennutzungsteuer wäre mit aktuellen Verkehrswerten additiv kombinierbar, wobei die Flächennutzungskomponente in Relation zu den Wertkomponenten deutlich zur Steigerung der Steuerkraft beitragen sollte.

Das Umweltbundesamt fordert eine reformierte Grundsteuer. Mindestens 50% der Steuerkraft sollen durch eine Flächennutzungskomponente generiert werden. Dazu sind bundesweite Mindesthebesätze zur Verhinderung von Steuerdumping festzulegen. Zusätzlich soll eine Grundsteuer C mit zoniertem Hebesatzrecht der Kommunen zur Förderung der Innenentwicklung wiedereingeführt werden.

Lukas Siebenkotten (Deutscher Mieterbund):

Zentrales Anliegen ist der Ausschluss der Überwälzbarkeit der Grundsteuer auf die MieterInnen: „Die Grundsteuer sollte aus dem Katalog der Betriebskostenverordnung gestrichen werden.“ Nur die laufenden Kosten des Betriebs bzw. des Gebrauchs des Gebäudes darf auf MieterInnen umgelegt werden.

Innerhalb der 17 Nebenkostenarten der Betriebskostenverordnung ist die Grundsteuer unter systematischen Gesichtspunkten ein Fremdkörper, da sie auf das Eigentum bzw. den Vermögenswert des Grundstücks ausgerichtet ist.
Alle Betriebskostenarten mit Ausnahme der Grundsteuer gehören zu Kostenarten, die für den laufenden Betrieb bzw. Ge-/Verbrauch des Grundstücks anfallen. Die Grundsteuer kommt als einzige Leistung der Mieterin/dem Mieter nicht direkt zugute.

Um die Weitergabe der Grundsteuer auszuschließen, müssten 1. § 556 I BGB (Vereinbarungen über Betriebskosten, hier: Ausschluss der Grundsteuer) und 2. § 1 sowie § 2 Nr.1 Betriebskostenverordnung geändert werden.

Stärker als die Grundsteuer werden MieterInnen von der Umlage der energetischen Sanierung (Modernisierungsumlage) getroffen.

Pro m² im Monat sind ca. 2,10 Euro Betriebskosten fällig. Der Grundsteuer kommt dabei an 5. Position ein Anteil von 20 Cent zu. Würde man die Überwälzbarkeit der Grundsteuer ausschließen, hätten z.B. MieterInnen einer 80m²-Wohnung pro Monat 16 Euro mehr in der Tasche.

Aktuell hat die Grundsteuer keine Lenkungswirkung. Wenn sie diese haben soll, müsste sie erhöht werden, womit die Aufkommensneutralität hinfällig werde. Eine Erhöhung der Grundsteuer führt aber zu Mehrbelastungen der MieterInnen.

Aufkommensneutralität ist vor allem dann möglich, wenn sichergestellt wird, dass der Hebesatz – das Hebesatzrecht ist aber unbedingt beizubehalten – der Gleiche bleibt.

„Kommunen schauen in erster Linie auf´s Geld, nicht auf Ökologie und Soziales.“

Reiche MieterInnen in tollen Wohnlagen sollen mehr zahlen, deshalb spielt die Wertkomponente eine entscheidende Rolle.

Aber die Aktualität der Wertkomponente (Verkehrswert/Marktwert) ist bedeutend!

Der Mieterbund fordert eine gerechte Grundsteuer, bei der die Wertkomponente eine hervorgehobene Rolle spielt.

Matthias Wohltmann (Deutscher Landkreistag):

Auf Druck des BFH ist eine Grundsteuerreform geboten. Es existieren drei Modelle (Nord, Süd, Thüringen), die Länder sind zerstritten. Zumindest sei das Thüringer Modell „durchsetzungsfähiger“ als das flächenorientierte Südländer-Modell.

Gegen eine gerechte Grundsteuer spricht die Mehrbelastung der BürgerInnen. Die Lenkungswirkung ist zurzeit äußerst gering und wird auch nicht unbedingt angestrebt. Denn nur hohe Steuersätze ziehen Lenkungseffekte nach sich. Das Ziel bleibt dennoch die Einnahmeerzielung.

Die Verfechter des Südländer-Modells möchten die Regelungszuständigkeit in Länderhand sehen. Daher haben sie kein Interesse an einem Kompromiss/einer Regelung!

Problematisch ist die Status-quo-Orientierung: Bei jedem Modell wird nur geschaut, ob man jetzt mehr oder weniger als vorher hat.

Die Kommunalen Spitzenverbände möchten Grundsteuer A erhalten. An diesem Punkt müssen alle drei Modelle überarbeitet werden.

Das Hebesatzrecht muss beibehalten werden. Mindesthebesätze werden abgelehnt.

Die Kommunalen Spitzenverbände tendieren mehr oder weniger deutlich in Richtung wertabhängiges Modell (Nord-Modell).

Entscheidend sind ermittelbare, aktuelle und leicht aktualisierbare Werte.

Alles steht aber unter dem Vorbehalt der Verprobungsergebnisse (Modellverprobung, aus Kosten- und Zeitgründen nicht bundesweit).

Nach Grundstücksarten und Flächen sollte nicht differenziert werden.

Bezüglich der Steuerbefreiungen wird plädiert, die Befreiung für hoheitlich genutzte Grundstücke beizubehalten.

Den kommunalen Finanzausgleich solle man ebenso wenig überschätzen wie die finanziellen Verschiebungen zwischen den Bundesländern.

Der Landkreistag bevorzugt Förderinstrumente wie das Planungsrecht und lehnt ein zoniertes Hebesatzrecht ab (Abgrenzung schwierig, Missbrauchsgefahr, großer Aufwand).


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