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Reden
30.09.2011
Angemessene Versorgung statt sinnloser Beschaffungsprogramme
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Der Gesetzentwurf, über den wir heute beraten, nennt sich Einsatzversorgungs-Verbesserungegesetz. Seinem Namen wird er jedoch nicht gerecht, denn de facto verbessert sich damit für die im Auslandseinsatz körperlich und/oder psychisch geschädigten Soldatinnen und Soldaten nichts. Und das ist - auch wenn die Regierung schon weitere Anpassungen angekündigt hat - nicht nur bedenklich, sondern geradezu fahrlässig. Denn es kann nicht sein, dass die Bundesregierung zwar einerseits auf Krieg und militärische Intervention als Mittel der Außen- und Sicherheitspolitik setzt, für die Versorgung der dabei zu Schaden gekommenen Soldatinnen und Soldaten, abgesehen von leeren Versprechungen, nichts übrig hat.
Vor einem Jahr haben Sie, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, vollmundige Versprechungen gemacht: Ihr damaliger Antrag sollte zügig in eine Gesetzesinitiative münden. Mittlerweile ist ein Jahr vergangen und erst jetzt liegt uns ein extrem lückenhafter Umsetzungsversuch vor. Dabei wollten sie doch – ich zitiere - „Lücken schließen“, „Ungleichgewichte ausgleichen“, „großzügig verfahren“ und vor allem „Verantwortung übernehmen“. Im jetzigen Gesetzesentwurf findet man davon so gut wie nichts mehr wieder.
Der Gesetzentwurf enthält weder die von den Betroffenen und deren Angehörigen schon so lange geforderte und dringend benötigte Beweislastumkehr, noch die versprochene Beschleunigung und effizientere, transparentere Gestaltung der Anerkennungsverfahren von Wehrdienstbeschädigungen. Gerade dies wären aber Maßnahmen, mit denen den Geschädigten wirklich geholfen werden könnte. Denn oft haben sie nicht die Kraft und die Ausdauer, sich nach den traumatischen Erfahrungen im Auslandseinsatz auch noch durch teilweise Jahre dauernde, entwürdigende Verfahren zu kämpfen, um eine Anerkennung ihrer Beschädigung zu erreichen. An dieser Stelle muss dringend nachgebessert werden!
Auch die Privilegierung der Berufssoldatinnen und -soldaten gegenüber den Soldaten auf Zeit, den freiwillig Wehrdienstleistenden und den Reservistinnen und Reservisten im Auslandseinsatz wird mit diesem Gesetzentwurf aufrecht erhalten. Und das, obwohl sich Nicht-Berufssoldatinnen und -soldaten den gleichen Gefahren aussetzen. Das sind Mindeststandards der Gleichbehandlung, die hier missachtet werden. Und das, verehrte Kolleginnen und Kollegen, geht einfach nicht!
Verstehen sie mich nicht falsch. DIE LINKE tritt für die unverzügliche Beendigung des Krieges in Afghanistan, den Abzug der Bundeswehr und eine andere, eine friedensorientierte Ausrichtung der deutschen Außenpolitik ein. Dies würde viel Leid, unter anderem auch der deutschen Soldatinnen und Soldaten und ihrer Familien vermeiden und unsere heutige Diskussion überflüssig machen. Aber solange die Bundesregierung das nicht verstehen will, wird es auch weiterhin jedes Jahr mehr getötete, verletzte und schwer traumatisierte Soldatinnen und Soldaten geben, für die und deren Hinterbliebene in angemessenem Maße gesorgt werden muss. Denn es ist unverantwortlich, Soldatinnen und Soldaten nur als „Kanonenfutter“ zu betrachten und nicht auch für die Folgen der Kriegseinsätze gerade stehen zu wollen. Aus diesem Grund sind der LINKEn die Rechte und Interessen der Soldatinnen und Soldaten nicht egal.
Natürlich hat die Versorgung geschädigter Soldatinnen und Soldaten auch finanzielle Aspekte. Und genau das ist der Grund, aus dem so viele Forderungen des ursprünglichen Antrags im nun vorliegenden Gesetzentwurf nicht mehr enthalten sind. Angemessene und dauerhafte Versorgung der Kriegsveteranen ist Ihnen schlichtweg zu teuer! Und genau das ist nicht akzeptabel. Der Verteidigungshaushalt ist groß genug, um daraus problemlos die anfallenden Kosten schultern zu können. Mit der Streichung einiger sinnloser Beschaffungsprogramme, welche im Endeffekt nur noch mehr körperlich und seelisch verletzte Soldatinnen und Soldaten generieren, wäre das problemlos machbar.
Ihren selbst formulierten Anspruch, mit diesem Gesetzentwurf die Versorgungslage der Soldatinnen und Soldaten zu verbessern und damit ihrer Fürsorgepflicht als Dienstherr nachzukommen, haben sie jedenfalls klar verfehlt. Sollten in diesen Gesetzentwurf nicht noch wirksame Verbesserungen im Sinne der Betroffenen eingebracht werden, kann die Fraktion die LINKE den Gesetzentwurf nur ablehnen. Denn mit diesem Stückwerk ist niemandem geholfen.