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Pressemitteilungen 2012
10.02.2012
Neue Kontonummern in 2014 – Regelungen dürfen nicht zulasten der Verbraucher gehen
„Die europaweite Vereinheitlichung von Banküberweisungen und Lastschriften begrüße ich. An die neuen, 22-stelligen Kontonummern wird man sich hingegen gewöhnen müssen. Sie sind fehleranfällig und können gerade ältere Menschen überfordern. Gut sind aber die langen Übergangsfristen, für deutsche Bankkunden bis 2016. Insgesamt dürfen durch die Neuregelungen keine zusätzlichen Kosten auf die Kunden zukommen“,
erklärt der Sachsen-Anhalter Bundestagsabgeordnete Harald Koch (DIE LINKE), unter anderem Mitglied im Finanzausschuss, zu den vom EU-Parlament verabschiedeten Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehr (SEPA), nach denen es zum 01.02.2014 unter anderem neue Kontonummern gibt, die so genannten IBAN-Nummern.
Koch weiter: „Die Verbraucher können zukünftig den Zahlungsverkehr mit dem Ausland kostengünstig durchführen. Gerade in Deutschland gängige Regelungen haben sich als praktikabel und verbraucherfreundlich erwiesen – sie wurden teilweise übernommen.
Alle Zahlungen können ab 2014 von einem einzigen Konto aus europaweit erfolgen. Durch Effizienzgewinne werden zum Beispiel Banken und Unternehmen zweistellige Milliardenbeträge sparen können. Ich fordere, dass diese Einsparungen an die Verbraucher weitergegeben werden und Banking somit noch günstiger und komfortabler wird.
Ein Erfolg ist ferner, dass das bewährte Lastschriftverfahren nicht angetastet wird und ein Umstellungschaos für Vereine und Verbände ausbleibt. Banken müssen jedoch gerade im Online-Banking-Bereich viele Produkte SEPA-kompatibel machen. Diese Kosten dürfen keinesfalls auf die Verbraucher abgewälzt werden.“