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Pressemitteilungen 2011


02.12.2011
Kommunen brauchen Grundrecht auf finanzielles Existenzminimum


„Die Kommunen sind nach wie vor finanziell in einer existenziellen Krise. Verschärfend in Richtung Kollaps der Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände wirkt die Schuldenbremse. Es ist zwingend notwendig, Kommunen eine Finanzausstattung zur Verfügung zu stellen, die es ihnen gestattet, im Rahmen der Regelung ihrer örtlichen Angelegenheiten diejenige öffentliche Daseinsvorsorge zu gewährleisten, die Voraussetzung für Teilhabe ihrer Bevölkerung am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben ist“, erklärt der Bundestags-abgeordnete Harald Koch (Mansfeld-Südharz), unter anderem Mitglied für DIE LINKE im Finanz- und Verteidigungsausschuss, zu den immer noch immensen Finanzproblemen vieler Kommunen, über die auch kurzfristig steigende Gewerbesteuereinnahmen nicht hinwegtäuschen dürfen.


„Art. 28 des Grundgesetzes (GG) sicherte als Infrastruktur-Garantie der kommunalen Selbstverwaltung zwar auch bislang bereits mehr als das reine Überleben der Kommunen. Seit Inkrafttreten der so genannten Schuldenbremse ist der Schutz der finanziellen Mindestausstattung der Kommunen durch Art. 28 GG künftig aber nur noch dann gewährleistet, wenn eine ausdrückliche Regelung zum Schutz der finanziellen Voraussetzungen der Selbstverwaltungsautonomie der Kommunen in Art. 28 aufgenommen wird.Deshalb trete ich für eine Ergänzung des Art. 28 GG im oben beschriebenen Sinne ein. Ich fordere somit ein „Grundrecht“ der Kommunen auf ein finanzielles Existenzminimum!


Natürlich muss nun diskutiert werden, was alles zur öffentlichen Daseinsvorsorge gehören muss. Ziel sind gleichwertige Lebensverhältnisse in Ost und West auf hohem Niveau. Insofern muss auch das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes gestärkt und mit Leben gefüllt werden. Denn das Sozialstaatsgebot bremst die Schuldenbremse!


In Anbetracht der dramatischen finanziellen Notlage der meisten Kommunen muss schnell in diese Richtung gehandelt werden, auch wenn eine Grundgesetzänderung kein Allheilmittel ist. Daneben bleiben LINKE Forderungen wie die Weiterentwicklung der Gewerbe- zur Gemeindewirtschaftsteuer oder die Bereitstellung einer kommunalen Investitionspauschale durch den Bund bestehen.“


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